Aufsuchende psychologische Beratung

In vielen Fällen ist das belastende Ereignis auch nach längerer Zeit noch ein großes Thema im Leben der Betroffenen und deren Familien.
Eine Vielzahl von Situationen können auch Monate nach dem Ereignis wieder zu Belastungen führen, die eine Unterstützung sinnvoll erscheinen lassen um wieder mehr Lebensqualität zu ermöglichen und am beruflichen und privaten Leben teilhaben zu können.

Aufsuchende psychologische Beratung bietet meinen Klienten die Möglichkeit, sich flexibel und an ihre Situation angepasst unterstützen und beraten zu lassen. Hierbei können auf Wunsch z.B. Angehörige mit einbezogen werden, Gespräche mit dem Arbeitgeber und der BG vorbereitet und begleitet werden, die Akzeptanz einer Psychotherapie als auch die Suche eines geeigneten Psychotherapeuten unterstützt werden. Die nachstehenden Beispiele sollen zeigen, wie vielfältig meine Unterstützungsaufträge sind und Sie ermutigen, ihre Wünsche und Bedürfnisse nach Begleitung an mich heranzutragen.

Stabilisierung bei langandauernden Heilungsprozessen und schwierigem Verlauf

Manche Verletzungen erweisen erweisen sich im Verlauf schwieriger als gedacht, der Heilungsprozess länger, anstrengender und komlexer als erwartet. Dies führt damit häufig zu psychische Belastungen. Aufsuchende psychologische Beratung kann die Therapiemotivation und den Erhalt der Mitwirkungsbereitschaft fördern, den Umgang mit negativen Untersuchungsergebnissen und Rückschlägen in der Genesung bewältigen helfen und die Bearbeitung von Frustration, resignativen Impulsen ermöglichen. Es können erreichbare Ziele und darauf basierend wieder Motivation trotz schwieriger Umstände erarbeitet werden.

Unterstützt werden kann dieser Prozess diagnostisch, komorbid entstehende psychisch relevante Erkrankungen (z.B. Depressive Episoden, Angststörungen, Anpassungstörungen) können so frühzeitig erkannt und eine gemeinsame Planung zur Behandlung besprochen werden.

Begleitung der Wiedereingliederung

Die berufliche Tätigkeit kann oft erst nach längerer Fehlzeit langsam wieder aufgenommen werden. Manchmal ist dies aufgrund der Ereignisfolgen nur noch eingeschränkt und an die neue Situation angepasst möglich.

Diese Phase ist häufig durch Ängste, Befürchtungen und Überforderung belastet. Aufsuchende psychologische Beratung kann den Klienten bei der Vorbereitung und Planung der Wiedereingliederung unterstützen. Möglich ist hier neben dem Erlernen von streßregulierenden Techniken, Ressourcenförderung und Psychoedukation auch die Thematisierung von subjektiven Erwartungen oder einer vorherigen gemeinsamen Annäherung an den Unfallort bei Arbeitsunfällen.

Vorbereitende Gespräche mit dem Arbeitgeber können begleitet werden um die Klienten in der Verbalisierung ihrer derzeitigen Situation als auch durch die fachliche Darstellung von Symptomen psychischer Erkrankungen zu Unterstützen. Gerade Arbeitgeber sind häufig unsicher im Umgang mit den Einschränkungen und können hier Fragen stellen, was meist zu Entlastung auf beiden Seiten führt.

Angehörigenberatung

Das nähere soziale Umfeld, in den meisten Fällen Ehepartner, Eltern oder erwachsene Kinder, zeigt sich häufig als wichtige Unterstützung im Verlauf von Heilungsprozessen. Deren psychische Belastung durch das Ereignis ist jedoch oft hoch. Zum Einen ist ein nahestehender Mensch verletzt worden, zum Anderen besteht oft große Unsicherheit im Umgang mit dem Betroffenen. Gerade psychische Belastungssymptome überfordern Angehörige häufig.

Aufsuchende psychologische Beratung kann Angehörige im Erkennen eigener Belastungen durch das Ereignis unterstützen, es können eigene Entlastungsmöglichkeiten, Grenzen der Belastbarkeit als auch Möglichkeiten der Unterstützung erarbeitet werden. Psychoedukation kann helfen, den Betroffenen besser zu verstehen. Weiterhin können gemeinsame Gespräche mit dem Betroffenen vereinbart werden, die unterschiedlichen Erwartungen, Ängste und Befürchtungen können in einem geschützten Rahmen angesprochen werden.

Unterstützung der Psychotherapeutensuche

Menschen in psychischen Belastungssituationen fällt es häufig schwer, das Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zu überblicken und den geeigneten Psychotherapeuten zu finden. Hinzu kommt das Problem der häufig langen Wartelisten, die die Betroffenen schnell frustriert.

Aufsuchende psychologische Beratung kann durch wenige Termine die Wünsche und Erwartungen an eine Psychotherapie klären, den Bedarf diagnostisch feststellen sowie durch Psychoedukation den Verlauf und die Methodik verschiedener Therapieansätze erklären. Im Anschluss daran kann durch eine unterstützte Therapeutensuche ein geeigneter, schnell verfügbarer Therapieplatz gesucht werden.

Vor-/Nachbereitung und Begleitung zu Gutachterzterminen

Gutachten sind für die Feststellung von Erwarbsminderung, Rentenansprüchen oder auch der Planung weiterer Behandlungen notwendig. Die damit verbundenen psychischen Belastungen für den Betroffenen sind jedoch oft erheblich. Die anstehende Konfrontation mit dem belastenden Ereignis, das erneute detaillierte „Erzählen-müssen“, der/die meist vorher nicht bekannte Gutachter/in und die Befürchtung, in der eigenen Belastung nicht richtig wahrgenommen zu werden führen zu erneuten psychischen Belastungssymptomen im Vorfeld sowie in den Tagen nach der Begutachtung.

Aufsuchende psychologische Beratung kann die Betroffenen auf diese Situation vorbereiten, bei hoher psychischer Belastung kann der Termin auch begleitet werden. Hierbei wird der Betroffene bei An- und Abfahrt begleitet, der Gutachtertermin findet selbstverständlich ohne Begleitung statt. Dieses Vorgehen führt jedoch zu einer besseren Auskunftsfähigkeit und entlastet den Betroffenen.

Vor-/Nachbereitung und Begleitung zu Gerichtsverhandlungen

Eine anstehende Verhandlung führt bei Betroffenen in den meisten Fällen zu einem Anstieg der Belastungssymptome. Dies wird oft als angstauslösend erlebt, insbesondere da die Verhandlung oft nicht vermieden werden kann.

Psychoedukation, Vermittlung von Stabilisierungs- und Distanzierungsübungen können eingeübt und zur Reduktion von Belastungssymptomen eingesetzt werden. Ängste vor einer Konfrontation mit dem Täter, vor Fragen der gegnerischen partei als auch vor der eigenen Überforderung können besprochen werden. Effektiv haben sich auch begleitete Begehungen des Verhandlungsraumes gezeigt, die in den meisten Gerichten möglich sind. Bei Bedarf kann der Betroffene auch am Verhandlunstag begleitet werden. Ziel ist hierbei, eine erneute psychische Belastung durch das Ereignis so gering wie möglich zu halten.

Überbrückende Stabilisierung bei Wartezeiten auf Rehabilitation oder Psychotherapie

Aufsuchende psychologische Beratung kann unterstützen, die Wartezeiten bis zum Beginn einer rehabilitativen Maßnahme oder auch einem Therapieplatz ohne einen weiteren Anstieg der Belastungssymptome zu bewältigen. Betroffene erleben diese Wartezeiten häufig als anstrengend und belastend. Hier können Stabilisierungstermine überbrücken helfen, ohne mit einem therapeutischen Prozess zu beginnen. Wichtig ist in diesen Fällen die enge Absprache mit dem zukünftigen Psychotherapeuten.

Ich sehe meine Tätigkeit immer im Rahmen der sekundären Prävention, d.h. mit dem Ziel, posttraumatische Folgestörungen zu verhindern und den Betroffenen durch eigene Kraft zu ermöglichen, das Erlebte in ihr Leben zu integrieren, ohne weiterhin belastet zu sein.

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Gerne können Sie mich bei Fragen zu meiner Tätigkeit oder Anfragen zu Terminen kontaktieren. Ich stehe Ihnen baldmöglichst zur Verfügung und wir können Ihr Anliegen besprechen.

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