Aufsuchende psychologische Beratung
Aufsuchende psychologische Beratung bietet meinen Klienten die Möglichkeit, sich flexibel und an ihre Situation angepasst unterstützen und beraten zu lassen. Hierbei können auf Wunsch z.B. Angehörige mit einbezogen werden, Gespräche mit dem Arbeitgeber und der BG vorbereitet und begleitet werden, die Akzeptanz einer Psychotherapie als auch die Suche eines geeigneten Psychotherapeuten unterstützt werden. Die nachstehenden Beispiele sollen zeigen, wie vielfältig meine Unterstützungsaufträge sind und Sie ermutigen, ihre Wünsche und Bedürfnisse nach Begleitung an mich heranzutragen.
Stabilisierung bei langandauernden Heilungsprozessen und schwierigem Verlauf
Unterstützt werden kann dieser Prozess diagnostisch, komorbid entstehende psychisch relevante Erkrankungen (z.B. Depressive Episoden, Angststörungen, Anpassungstörungen) können so frühzeitig erkannt und eine gemeinsame Planung zur Behandlung besprochen werden.
Begleitung der Wiedereingliederung
Diese Phase ist häufig durch Ängste, Befürchtungen und Überforderung belastet. Aufsuchende psychologische Beratung kann den Klienten bei der Vorbereitung und Planung der Wiedereingliederung unterstützen. Möglich ist hier neben dem Erlernen von streßregulierenden Techniken, Ressourcenförderung und Psychoedukation auch die Thematisierung von subjektiven Erwartungen oder einer vorherigen gemeinsamen Annäherung an den Unfallort bei Arbeitsunfällen.
Vorbereitende Gespräche mit dem Arbeitgeber können begleitet werden um die Klienten in der Verbalisierung ihrer derzeitigen Situation als auch durch die fachliche Darstellung von Symptomen psychischer Erkrankungen zu Unterstützen. Gerade Arbeitgeber sind häufig unsicher im Umgang mit den Einschränkungen und können hier Fragen stellen, was meist zu Entlastung auf beiden Seiten führt.
Angehörigenberatung
Aufsuchende psychologische Beratung kann Angehörige im Erkennen eigener Belastungen durch das Ereignis unterstützen, es können eigene Entlastungsmöglichkeiten, Grenzen der Belastbarkeit als auch Möglichkeiten der Unterstützung erarbeitet werden. Psychoedukation kann helfen, den Betroffenen besser zu verstehen. Weiterhin können gemeinsame Gespräche mit dem Betroffenen vereinbart werden, die unterschiedlichen Erwartungen, Ängste und Befürchtungen können in einem geschützten Rahmen angesprochen werden.
Unterstützung der Psychotherapeutensuche
Aufsuchende psychologische Beratung kann durch wenige Termine die Wünsche und Erwartungen an eine Psychotherapie klären, den Bedarf diagnostisch feststellen sowie durch Psychoedukation den Verlauf und die Methodik verschiedener Therapieansätze erklären. Im Anschluss daran kann durch eine unterstützte Therapeutensuche ein geeigneter, schnell verfügbarer Therapieplatz gesucht werden.
Vor-/Nachbereitung und Begleitung zu Gutachterzterminen
Aufsuchende psychologische Beratung kann die Betroffenen auf diese Situation vorbereiten, bei hoher psychischer Belastung kann der Termin auch begleitet werden. Hierbei wird der Betroffene bei An- und Abfahrt begleitet, der Gutachtertermin findet selbstverständlich ohne Begleitung statt. Dieses Vorgehen führt jedoch zu einer besseren Auskunftsfähigkeit und entlastet den Betroffenen.
Vor-/Nachbereitung und Begleitung zu Gerichtsverhandlungen
Psychoedukation, Vermittlung von Stabilisierungs- und Distanzierungsübungen können eingeübt und zur Reduktion von Belastungssymptomen eingesetzt werden. Ängste vor einer Konfrontation mit dem Täter, vor Fragen der gegnerischen partei als auch vor der eigenen Überforderung können besprochen werden. Effektiv haben sich auch begleitete Begehungen des Verhandlungsraumes gezeigt, die in den meisten Gerichten möglich sind. Bei Bedarf kann der Betroffene auch am Verhandlunstag begleitet werden. Ziel ist hierbei, eine erneute psychische Belastung durch das Ereignis so gering wie möglich zu halten.
Überbrückende Stabilisierung bei Wartezeiten auf Rehabilitation oder Psychotherapie
Ich sehe meine Tätigkeit immer im Rahmen der sekundären Prävention, d.h. mit dem Ziel, posttraumatische Folgestörungen zu verhindern und den Betroffenen durch eigene Kraft zu ermöglichen, das Erlebte in ihr Leben zu integrieren, ohne weiterhin belastet zu sein.
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