Ausbildung zum betrieblichen psychologischen Ersthelfer (bpE)

Psychologische Erstversorgung in Unternehmen mit einem erhöhten Risiko schwerer Arbeitsunfälle wurde in den letzten Jahren von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) zunehmend thematisiert.

Für eine effektive Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention spielt eine Zusammenarbeit verschiedener qualifizierter Laienhelfer und professioneller Unterstützungssysteme eine entscheidende Rolle.

Eine gute psychologische Erstversorgung hat sich im Verlauf der weiteren Verarbeitung traumatischer Ereignisse als hilfreich und stabilisierend gezeigt und wird auch von der DGUV empfohlen, hier setzt das Konzept der betrieblichen psychologischen Ersthelfer (bpE) an.

Betriebliche psychologische Ersthelfer sind kollegiale Ansprechpartner und leisten unmittelbar nach dem Ereignis, d.h. in den ersten 48 Stunden, fundierte nicht-therapeutische psychosoziale Erste Hilfe, informieren und begleiten Betroffene und deren Kollegen und vermitteln Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch Notfallpsychologen und Traumatherapeuten.

Die kollegiale Kenntnis über die Tätigkeiten und Anforderungsprofile der Betroffenen führt zu einer erleichterten Kontaktaufnahme, höherem Vertrauen in die Empathiefähigkeit des Helfers und weniger Erklärungsbedarf im Zustand akuter Belastung.

Im Rahmen des Europäischen Projekts „Weiterbildung zum Peer Support Counsellor (Projektnummer D/98/2/05555/PI/II.1.1.b/FPC)“ werden seit 2001 kollegiale Ansprechpartner in Unternehmen und Organisationen von Notfallpsychologen ausgebildet.
Die DGUV setzt mit ihren Zertifizierungsanforderungen 16 Unterrichtseinheiten (2 Tage) mit klar definiertem Inhalt voraus. Das vorliegende Angebot erfüllt die von der DGUV vorgegebenen Zertifizierungsanforderungen und kann auf das Unternehmen angepasst werden, auch eine intensivierte Ausbildung von 32 Unterrichtseinheiten (4 Tage) wird angeboten.

Themen der Ausbildung sind u.a.
Umgang mit Stress und Extremstress,
posttraumatischer Belastung und traumatischer Ereignisse,
Umgang mit direkt und indirekt Betroffenen,
Kommunikation und Gesprächsführung,

Erinnerungslücken

Selbsterfahrung und Selbstschutz und

aufdrängende Erinnerungsbilder (Flashbacks)

rechtliche und betriebliche Nachsorgekonzepte.
Zur weiteren Informationen hier die links zu den Ausbildugsrichtlinien der DGUV: www.publikationen.dguv.de

Bei weiteren Fragen bitte ich Sie, mich zu kontaktieren, ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.

Ich sehe meine Tätigkeit immer im Rahmen der sekundären Prävention, d.h. mit dem Ziel, posttraumatische Folgestörungen zu verhindern und den Betroffenen durch eigene Kraft zu ermöglichen, das Erlebte in ihr Leben zu integrieren, ohne weiterhin belastet zu sein.

Sie haben Fragen?

Gerne können Sie mich bei Fragen zu meiner Tätigkeit oder Anfragen zu Terminen kontaktieren. Ich stehe Ihnen baldmöglichst zur Verfügung und wir können Ihr Anliegen besprechen.

oder direkt anrufen
0179/9788803